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Bundesarbeitsministerium legt Gesetzentwurf zum gesetzlichen Mindestlohn vor

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Das Bundesarbeitsministerium hat am 19.04.2014 einen Gesetzentwurf für den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro vorgelegt.  Er firmiert unter dem Namen Tarifautonomiestärkungsgesetz und sieht  fast keine Ausnahmen zum flächendeckenden Mindestlohn vor.

Das Bundeskabinett will den Gesetzentwurf am 2. April beschließen und ihn dann an Bundestag und Bundesrat weiterleiten.  Der Mindestlohn soll ab dem 1. Januar 2015 geltendes Recht sein.

Zwei Jahre lang kann er dann noch unter 8,50 Euro liegen, wenn dies in Tarifverträgen festgeschrieben ist.

Da die Vorsitzenden der drei Koalitionsparteien den Gesetzentwurf abgesegnet haben, ist mit großen Veränderungen nicht mehr zu rechnen. Besonders in der SPD war der Widerstand gegen Ausnahmeregeln groß.  Etwa vier Millionen Menschen profitieren von der Mindestlohnregelung.

Ausnahmen

1. U18

Für Jugendliche unter 18 Jahren und für Langzeitarbeitslose soll es Sonderregelungen geben. Für Auszubildende, Praktikanten oder ehrenamtlich Tätige wie etwa Übungsleiter im Sport soll das Gesetz nicht gelten.

2.  Langzeitarbeitslose

Für Langzeitarbeitslose, die seit langem keinen Job gefunden haben, soll es im ersten halben Jahr einer Beschäftigung keinen Mindestlohn geben. Danach sind Lohnkostenzuschüsse für den Arbeitgeber vorgesehen.

3. Ehrenamt und Auszubildende

Für Auszubildende, Praktikanten oder ehrenamtlich Tätige wie etwa Übungsleiter im Sport soll das Gesetz nicht gelten.

Kritik

Aus der Union kam Kritik. Um Jugendliche nicht von einer geringer entlohnten Ausbildung abzuhalten, sei eine Untergrenze von mindestens 21 Jahren besser.

Weiter: Das Ifo-Institut aus München sieht bis zu 90.000 Arbeitsplätze gefährdet. Besonders betroffen seien die heutigen Hartz-4-Aufstocker.

Besonderheiten 450 Euro Job

Der Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde ist das Brutto-Entgelt. Teil- und Vollzeitbeschäftigte erhalten hiervon ca. 6,80 Euro Netto. Geringfügig Beschäftigte, die Mini- oder 450-Euro-Jobber, erhalten hingegen die volle 8,50 Euro ausgezahlt, da sie von Abgaben befreit sind.
Mit dem Mindestlohn werden auch Leistungsvorgaben eingeführt. So wird es etwa bei Zeitungszustellern eine Umstellung vom bisherigen Stücklohn auf den Stundenlohn geben.  Dort muss dann eine durchschnittliche Soll-Gehzeit für jede Wegstrecke zugrunde gelegt werden. Es könnte auch eine elektronische Zitwerfassung in Form von mobilen GPS-Geräten bei jedem Zusteller geben.


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